Schritt für Schritt ins häusliche Umfeld
Intensivmedizinische Pflege und Betreuung der AGV Intensiv
Komplettservice Pflegeüberleitung – Wie läuft das ab?

Wir, das Team der AGV Intensiv, stellen uns mit ganzer Kraft in den Dienst für Menschen, die auf häusliche Intensivpflege angewiesen sind. Seit 2014 setzen wir unsere hohen Qualifikationen und unsere patientenorientierte medizinische-pflegerische Kompetenz für Sie und Ihre Angehörigen ein. Für ein von Respekt getragenes und vertrauensvolles Füreinander, sind wir, in dieser, für die Patienten fordernden Situation, stets für sie da.
Hier erfahren Sie mehr dazu, wie dies in der Praxis aussieht.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen fußt die ambulante Intensivpflege?

Ein Intensivpflegedienst mit Erfahrung deckt eine breite Range an Pflegeleistungen ab, die nach den Regeln des Sozialgesetzbuches (SGB) V (die sog „Behandlungspflege“, Behandlungspflegerische Leistungen) und Sozialgesetzbuch (SGB) XI (die sog. „Grundpflege“, Grundpflegerische Leistungen) abgerechnet werden.
Die tragende Säule stellt der § 37 SGB V dar, der häusliche Kranken- und Intensivpflege gesetzlich verankert. Darin enthalten ist der Rechtsanspruch auf Krankenpflege im eigenen Zuhause in den Fällen, z.B. "Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist und die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben“ (§37, Satz 2 SGB V).
Viele pflegende Angehörige stehen neben den familiären Verpflichtungen und/oder einer Berufsausübung in der zusätzlichen Pflicht, bei schweren Erkrankungen oder Einschränkungen von der Verwandschaft, deren pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Doch in der Intensivbetreuung stoßen Familienangehörige oder Partner, die in der Regel ja nicht über die geeigneten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen, an ihre körperlichen und emotionalen Grenzen. Hier springt ein Intensivpflegedienst wie AGV-Intensiv mit fundierter Erfahrung und fachlicher Expertise, einem qualifizierten Pflegeteam und hohem Verantwortungsgefühl entlastend ein. Das Sozialgesetzbuch (SGB) V bietet einen Leitfaden über die Leistungen, die medizinisch und handlungspflegerisch erforderlich sind und vom Hausarzt verordnet werden müssen.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) XI werden die grundpflegerischen Leistungen bzw. alle Leistungsansprüche geregelt, die im Falle einer intensiv-medizinischen Notwendigkeit in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität anfallen. Hier ist zu beachten, dass die Pflegeversicherung grundsätzlich zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung differenziert.Pflege Sachleistung
Darunter fallen die Pflegeeinsätze durch professionelles, qualifiziertes und examiniertes Pflegepersonal
Pflege Geldleistung/Pflegegeld
Dies regelt die Geldleistungen für pflegende Angehörige und pflegerische Laien wie etwa Freunde, Nachbarn oder Bekannte..
Pflege Kombinationsleistung
Auch dies ist möglich, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Relevanz und Notwendigkeit miteinander kombiniert werden
Abrechnung der Intensivpflegeleistungen

Natürlich muss Sie auch die Frage der Kosten und der Finanzierung interessieren. Die patientenorientierte- medizinische- pflegerische Versorgung durch die AGV Intensiv kann unterschiedlich finanziert werden, entweder durch:
Als gesetzlich Versicherter: die Kranken,-& Pflegeversicherung
Als privat Versicherter: Regelung im Versicherungsvertrag bzw. als Privatzahler
Im Falle eines Unfalls: Berufsgenossenschaft Ihrer Unfallkasse
über das Sozialamt

Wir übernehmen die Verhandlungen
Damit dies, für in der Sache unerfahrene Klienten nicht zu einem "Buch mit sieben Siegeln" wird und um die betroffenen Angehören von Pflegebedürftigen zu entlasten, übernehmen wir für Sie selbstverständlich die Verhandlungen mit den Kostenträgern. Ebenso gehört es zu unseren Aufgaben, für die Anschaffung der erforderlichen Hilfsmittel und/oder der Hinzuziehung von Therapeuten wie Krankengymnasten, Ergotherapeuten oder Logopäden zu sorgen, je nach Relevanz innerhalb des Behandlungskonzepts.