Intensivmedizinische Pflege und Betreuung der AGV Intensiv

Komplettservice Pflegeüberleitung – Wie läuft das ab?

Wir, das Team der AGV Intensiv, stellen uns mit ganzer Kraft in den Dienst für Menschen, die auf häusliche Intensivpflege angewiesen sind. Seit 2014 setzen wir unsere hohen Qualifikationen und unsere patientenorientierte medizinische-pflegerische Kompetenz für Sie und Ihre Angehörigen ein. Für ein von Respekt getragenes und vertrauensvolles Füreinander, sind wir, in dieser, für die Patienten fordernden Situation, stets für sie da.

Hier erfahren Sie mehr dazu, wie dies in der Praxis aussieht.

Auf welchen rechtlichen Grundlagen fußt die ambulante Intensivpflege?

Die tragende Säule stellt der § 37 SGB V dar, der häusliche Kranken- und Intensivpflege gesetzlich verankert. Darin enthalten ist der Rechtsanspruch auf Krankenpflege im eigenen Zuhause in den Fällen, z.B. „Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist und die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben“ (§37, Satz 2 SGB V).

Viele pflegende Angehörige stehen neben den familiären Verpflichtungen und/oder einer Berufsausübung in der zusätzlichen Pflicht, bei schweren Erkrankungen oder Einschränkungen von der Verwandschaft, deren pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Doch in der Intensivbetreuung stoßen Familienangehörige oder Partner, die in der Regel ja nicht über die geeigneten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen, an ihre körperlichen und emotionalen Grenzen. Hier springt ein Intensivpflegedienst wie AGV-Intensiv mit fundierter Erfahrung und fachlicher Expertise, einem qualifizierten Pflegeteam und hohem Verantwortungsgefühl entlastend ein. Das Sozialgesetzbuch (SGB) V bietet einen Leitfaden über die Leistungen, die medizinisch und handlungspflegerisch erforderlich sind und vom Hausarzt verordnet werden müssen.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) XI werden die grundpflegerischen Leistungen bzw. alle Leistungsansprüche geregelt, die im Falle einer intensiv-medizinischen Notwendigkeit in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität anfallen. Hier ist zu beachten, dass die Pflegeversicherung grundsätzlich zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung differenziert.

Pflege Sachleistung

Darunter fallen die Pflegeeinsätze durch professionelles, qualifiziertes und examiniertes Pflegepersonal

Abrechnung der Intensivpflegeleistungen

1. Als gesetzlich Versicherter: die Kranken,-& Pflegeversicherung
2. Als privat Versicherter: Regelung im Versicherungsvertrag bzw. als Privatzahler
3. Im Falle eines Unfalls: Berufsgenossenschaft Ihrer Unfallkasse
4. über das Sozialamt